Kosten
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Insoweit sind Notarinnen und Notare gesetzlich verpflichtet, für Ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – sie dürfen weder höhere als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren verlangen noch auf die gesetzlichen Gebühren ganz oder teilweise verzichten. Die Kosten für notarielle Leistungen sind damit bei allen Notaren gleich. Sie richten sich nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit und sind damit unabhängig von deren Komplexität und dem zeitlichen Umfang unserer Tätigkeit. Dabei sind die Beratung durch mein Team und mich und die Erstellung von Entwürfen von den Kosten für die Beurkundung mitumfasst. Gesonderte Gebühren entstehen insoweit nur dann, wenn anschließend keine Beurkundung stattfindet.
Notarkostenrechner
Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.
Weitere Informationen zur Kostenberechnung und einen Notarkostenrechner finden Sie hier.